14.Mai 2020 – Karate Training im Freien – Was ist erlaubt in Baden-Württemberg

Hallentraining ist momentan nur bei den Bundes-Kader Teams möglich. Die Breitensportler müssen sich leider weiterhin gedulden. Hier merke ich zum ersten Mal wirklich Nachteile zwischen den Bundesländern.

Denn nicht so weit von BaWü entfernt ist es bereits jetzt wieder möglich, mit genügend Abstand (1,5m) zum Partner wieder ohne Teilnehmerbeschränkung zu trainieren. Natürlich auch dort ohne Körperkontakt.

In Baden-Württemberg aber, gibt es neben der 1,5m Abstand und dem Training „nur im Freien“ eine weitere Einschränkung. Maximal 5 Personen auf einer Fläche von 1000m2. Das heisst, ein richtiges Karate-Gruppentraining ist trotz der Lockerung nicht möglich.

Sicherlich gab es bei der Überlegung auch Gründe diese Regeln zu definieren, aber ehrlich gesagt erschliessen die sich mir nicht. Es ist ein wenig ähnlich wie damals mit den Geschäften mit einer Größe über 800m2. Denn diese durften ja nicht öffnen, wobei doch der Platz pro Besucher viel wichtiger gewesen wäre.

So in etwa würde ich es auch bei dem Training im Freien halten. Basierend auf der Größe des Platzes, sollten Sportler doch trainieren dürfen (mit 1,5m Abstand versteht sich).

So müssen wir uns an die Regeln halten und können nur in kleinen Gruppen trainieren – natürlich, es ist besser als gar nichts, aber ich denke diese Regelung ist nicht bis zum Ende durchdacht. Was meint ihr dazu und wie seht ihr die momentanen Einschränkungen?

Ich denke sogar, man könnte das Training in der Halle auch erlauben, wenn man diese Formel (1,5m Abstand) anwenden würde.

Ich hoffe sehr, dass auch BaWü auf diese Idee kommt und uns bald wieder in die Halle lässt und auch größere Gruppen im Freien erlaubt..!

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